Ehrenamtsversicherung des Freistaats Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat den Schutz ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger verbessert und eine Ehrenamtsversicherung eingeführt.
Diese Ehrenamtsversicherung bietet als Auffangversicherung Schutz gegen Unfall- und Haftpflichtrisiken, wenn anderer Versicherungsschutz nicht greift.
Diese Versicherung ist für die ehrenamtlich Engagierten antrags- und beitragsfrei; die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
Weitere Hinweise zum Versicherungsumfang und zu Ansprechpartnern finden Sie auf dem Flyer im Downloadbereich.