Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis-, und ausländerrechtlichen Dokumenten sieht vor, dass zum 01.01.2024 der Kinderreisepass abgeschafft wird.
Ab 01.01.2024 werden somit keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Die bereits ausgestellten Dokumente bleiben noch bis zu deren Ablauf gültig.
Für Auslandsreisen werden künftig folgende Dokumente, für Kinder jeden Alters (bis zum 24.Lebensjahr), ausgestellt:
Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und einer Gebühr in Höhe von
22,80 Euro. Dieser gilt in der Regel innerhalb der Europäischen Union.
Die Bundesdruckerei benötigt für die Herstellung etwa zwei bis drei Wochen.
Oder der weltweit gültige Reisepass der ebenfalls eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren hat, mit einer Gebühr in Höhe von 37,50 Euro. Die Bundesdruckerei benötigt für die Herstellung etwa drei bis vier Wochen.
Damit es in der Ferienzeit nicht zu Engpässen kommt, möchten wir Sie jetzt schon darauf hinweisen, dies bei Ihrer Urlaubsplanung für das Jahr 2024 zu berücksichtigen und rechtzeitig die Ausstellung der Ausweisdokumente Ihrer Kinder zu beantragen.
Sie haben die Möglichkeit, Informationen über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des jeweiligen Reiselandes, über das Auswärtige Amt abzufragen. Hierfür verweisen wir auf die Seite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheitInformationen)
Für Fragen steht Ihnen gern das Team von Bürgerbüro unter der Telefon Nr. 08145/84-41, -43, -44, -45, -46, zur Verfügung.
Des Weiteren wird sich zum 01.01.2024 die Gebühr des Reisepasses für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 Euro auf 70 Euro erhöhen. Die Gültigkeitsdauer von 10 Jahren bleibt unverändert.