Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf
Augsburger Straße 12
82291 Mammendorf
08145 84 0
08145 1225
info@vgmammendorf.de
www.vgmammendorf.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr
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Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten für Auskunftszwecke an Dritte.
Er gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, dieser Weitergabe für bestimmte Auskunftsarten zu widersprechen. Hinsichtlich der Weitergabe von Daten an Auskunftssuchende im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft ist dies jedoch auf Internetauskünfte beschränkt, soweit nicht die Voraussetzungen für eine allgemeine Auskunftssperre bestehen.
Für folgendende Auskunftsarten kann ohne weitere Angaben von Gründen eine Übermittlungssperre beantragt werden:
a) Politische Parteien (Art. 32 Abs. 1 MeldeG) b) Alters- / Ehejubiläen (Art. 32 Abs. 2 MeldeG) c) Adressbuchverlage (Art. 32 Abs. 3 MeldeG) d) Religionsgesellschaft (Art. 29 Abs. 2 MeldeG) e) Internetauskünfte (Art. 31 Abs. 3 MeldeG) Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig.
Es muss
eingegeben werden.
Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erstellt. Dieses müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf einreichen.
Der Eintrag einer Übermittlungssperre ist kostenlos.
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